Homeoffice von der Steuer absetzen 2026: Möbel, Technik und Arbeitsmittel komplett

Aktualisiert: April 2026Lesezeit: ca. 12 Min.

Viele kennen die Homeoffice-Pauschale — aber kaum jemand nutzt das, was deutlich mehr einbringt: die direkte Absetzbarkeit von Büroausstattung, Technik und Arbeitsmitteln. Ein ergonomischer Bürostuhl für 400 Euro, ein Monitor für 350 Euro, ein Headset für 150 Euro — das sind zusammen 900 Euro, die vollständig als Werbungskosten anerkannt werden. Für jemanden mit einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent ergibt das allein 315 Euro Steuerersparnis.

Dieser Guide geht nicht nochmal durch die Pauschale — das steht auf der Pauschale-Seite. Hier geht es um das konkrete Handwerkszeug: Was kannst du absetzen, zu welchem Anteil, und was kostet dich ein Kauf nach Abzug der Steuererstattung wirklich? Das Prinzip ist simpel: Wer 2025 in sein Homeoffice investiert hat oder es 2026 noch tut, sollte wissen, was er davon wiederbekommt.

Grundregeln: GWG, AfA und Sofortabschreibung

Bevor wir die einzelnen Produktkategorien durchgehen, kurz die steuerlichen Mechanismen dahinter — weil hier die meisten Verwirrung entsteht.

Arbeitsmittel, die du für dein Homeoffice anschaffst, können als Werbungskosten (Arbeitnehmer) oder Betriebsausgaben (Selbstständige, Freiberufler) abgesetzt werden. Wie schnell das geht, hängt vom Kaufpreis und der Art des Gegenstands ab:

Die drei Abschreibungswege im Überblick

GWG-Sofortabzug:Bis 800 Euro netto (ca. 952 Euro brutto) kann jedes Arbeitsmittel im Anschaffungsjahr komplett abgesetzt werden. Kein Hin-und-her-Rechnen, kein mehrjähriges Abschreiben.
Computer-Sofortabschreibung:Gilt seit dem BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 für Computer, Notebooks, Tablets und alle Peripheriegeräte (Monitor, Webcam, Headset, Tastatur, Maus, Drucker). Nutzungsdauer = 1 Jahr. Kaufpreis beliebig hoch. Komplette Absetzbarkeit im ersten Jahr.
AfA über Nutzungsdauer:Für Möbel und andere Arbeitsmittel über 800 Euro netto. Die jährliche Abschreibung ergibt sich aus Kaufpreis geteilt durch Nutzungsdauer. Büromöbel: 13 Jahre. Allgemeine technische Geräte: 3–7 Jahre.

Die Nutzungsdauer von 1 Jahr für Computer-Hardware ist der wichtigste Hebel. Damit kann selbst ein teurer Laptop in einem einzigen Steuerjahr komplett als Werbungskosten angesetzt werden — das unterscheidet die Computertechnik fundamental von Möbeln.

Nutzungsanteil: Wann gilt "überwiegend beruflich"?

Das Finanzamt erkennt ein Arbeitsmittel an, wenn es überwiegend beruflich genutzt wird — also zu mehr als 50 Prozent. Wer einen Schreibtisch hat, an dem er tagsüber arbeitet und abends gelegentlich Online-Banking macht, kommt locker auf 90 Prozent berufliche Nutzung. Das gilt auch für Bürostühle, Schreibtischlampen oder das Headset.

Anders sieht es bei Geräten aus, die klar gemischt genutzt werden, etwa einem Familien-Desktop-PC. Wer hier nicht nachweisen kann, dass er ihn überwiegend beruflich nutzt, sollte nur den realistischen Anteil ansetzen — typischerweise 50 bis 80 Prozent.

Bei einem nachgewiesenen Mischgebrauch wird der Kaufpreis anteilig aufgeteilt. Ein Headset für 150 Euro, das zu 80 Prozent beruflich genutzt wird, ergibt 120 Euro absetzbare Werbungskosten. Wer sich keinen Stress mit dem Finanzamt machen will: Bei typischer Homeoffice-Hardware, die explizit für die Arbeit angeschafft wird, ist eine Einstufung als "überwiegend beruflich" in aller Regel unproblematisch.

Bürostuhl: Absetzbar bis zum letzten Euro

Der Bürostuhl ist das Musterbeispiel für ein Arbeitsmittel, bei dem die steuerliche Behandlung besonders klar ist. Er wird im Homeoffice ausschließlich für die Arbeit genutzt — das Finanzamt hinterfragt das in aller Regel nicht.

Bürostuhl steuerlich absetzen

GWG-Grenze:800 Euro netto (ca. 952 Euro brutto) — darunter: sofortige Vollabsetzung im Anschaffungsjahr
Über GWG-Grenze:Abschreibung über 13 Jahre (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Büromöbel, AfA-Tabelle)
Typische Preisklassen:Einsteiger: 150–350 Euro | Mittelklasse: 350–700 Euro | Ergonomisch/Premium: 700–1.500 Euro
Beispiel (300 Euro netto):Komplett absetzbar im Anschaffungsjahr. Bei 30% Grenzsteuersatz: 90 Euro zurück.
Beispiel (1.000 Euro netto):AfA: ca. 77 Euro/Jahr Werbungskosten über 13 Jahre. Jahresersparnis bei 30%: ca. 23 Euro.

Für die meisten Angestellten lohnt sich ein Bürostuhl im Bereich bis 800 Euro netto am meisten — er liegt unter der GWG-Grenze und wird komplett im ersten Jahr abgesetzt. Wer in einen Premium-Stuhl für 1.200 Euro investiert, muss diesen über 13 Jahre abschreiben, was den jährlichen Steuereffekt deutlich schmälert.

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Detaillierte Empfehlungen nach Budgetstufen findest du in unserem Bürostühle-Ratgeber, wo wir Stühle ab 150 Euro bis zu ergonomischen Hochleistungsmodellen vergleichen.

Schreibtisch und Stehschreibtisch

Ein Schreibtisch ist ein Möbelstück — damit gelten die Möbel-AfA-Regeln: 13 Jahre Nutzungsdauer. Der entscheidende Kaufpreis für die Sofortabsetzung liegt auch hier bei 800 Euro netto. Günstige und mittlere Modelle liegen fast immer darunter, teurere elektrisch höhenverstellbare Schreibtische oft knapp darüber.

Schreibtisch und Stehschreibtisch steuerlich absetzen

GWG-Grenze:800 Euro netto (ca. 952 Euro brutto) — darunter: Sofortabsetzung im Anschaffungsjahr
Über GWG-Grenze:AfA über 13 Jahre (Möbel)
Einfacher Schreibtisch:80–300 Euro — komplett im ersten Jahr absetzbar
Manuell höhenverstellbar:200–600 Euro — in der Regel unter GWG-Grenze, sofort absetzbar
Elektrisch höhenverstellbar:400–1.500 Euro — viele Modelle im GWG-Bereich, teurere über 13 Jahre
Beispiel (699 Euro netto):Unter GWG-Grenze, komplett absetzbar. Bei 30% Steuersatz: ca. 210 Euro Ersparnis.
Beispiel (1.199 Euro netto):AfA: ca. 92 Euro/Jahr. Jahresersparnis bei 30%: ca. 28 Euro.
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Steuerlich betrachtet lohnt sich ein Stehschreibtisch unter 800 Euro netto am meisten — der gesamte Betrag kommt im ersten Jahr als Werbungskosten zum Ansatz. Unsere ausführlichen Empfehlungen nach Budget und Funktionsumfang findest du im Stehschreibtisch-Ratgeber.

Laptop, Computer und Tablets

Bei Computerhardware gelten seit 2021 die großzügigsten Regeln. Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben vom 26. Februar 2021 die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware auf ein Jahr festgelegt. Das bedeutet konkret: Ein Laptop für 1.800 Euro, der im Jahr 2025 angeschafft wurde, kann komplett in der Steuererklärung 2025 abgesetzt werden — und das unabhängig von der GWG-Grenze.

Laptop und Computer steuerlich absetzen

Sonderregel seit 2021:Nutzungsdauer = 1 Jahr. Volle Sofortabschreibung, unabhängig vom Kaufpreis (BMF-Schreiben 26.02.2021).
Was fällt darunter:Laptops, Notebooks, Desktop-PCs, MacBooks, Tablets, All-in-One-Rechner, Thin Clients
Voraussetzung:Überwiegend berufliche Nutzung (mehr als 50 %). Bei Mischnutzung: anteilig ansetzen.
Beispiel (900 Euro):Sofort absetzbar. Bei 30% Steuersatz: 270 Euro Erstattung.
Beispiel (1.800 Euro):Sofort absetzbar. Bei 35% Steuersatz: 630 Euro Erstattung.
Mischnutzung 60/40:Von 1.200 Euro Kaufpreis: 720 Euro beruflicher Anteil ansetzbar. Bei 30%: 216 Euro Erstattung.
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Wichtig: Software (Betriebssysteme, Office-Pakete, Fachanwendungen) fällt ebenfalls unter die Sofortabschreibung nach dem BMF-Schreiben von 2021 — auch Softwarelizenzen über mehrere hundert Euro können komplett im ersten Jahr abgesetzt werden.

Monitor und Bildschirme

Monitore gelten laut BMF-Schreiben als Peripheriegeräte zur Computerhardware — und fallen damit ebenfalls unter die Sofortabschreibung. Ein 27-Zoll-Monitor für 400 Euro kann also genau wie der Laptop komplett im Anschaffungsjahr abgesetzt werden, unabhängig von der GWG-Grenze.

Monitor steuerlich absetzen

Einordnung:Peripheriegerät — gilt als Computerhardware (BMF 2021). Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr.
Typische Preisklassen:24 Zoll Full-HD: 130–250 Euro | 27 Zoll QHD: 250–500 Euro | 32+ Zoll / UHD: 400–1.200 Euro
Beispiel (349 Euro):Komplett absetzbar im ersten Jahr. Bei 30% Steuersatz: ca. 105 Euro Ersparnis.
Zweiter Monitor:Ebenfalls absetzbar — Dual-Monitor-Setup = doppelte Absetzbarkeit, wenn beruflich genutzt.
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Wer im Jahr 2025 oder 2026 auf ein Dual-Monitor-Setup umgestiegen ist oder einen zweiten Bildschirm angeschafft hat, kann beide Monitore separat absetzen — das ist zweifach ein Volltreffer für die Steuererklärung. Unsere Empfehlungen für Homeoffice-Monitore findest du im Monitore-Ratgeber.

Webcam und Headset

Webcams und Headsets sind klassische Arbeitsmittel für hybrides Arbeiten — und beide fallen unter die Computer-Peripherie-Sofortabschreibung des BMF-Schreibens. Das ist besonders attraktiv bei hochwertigen Modellen jenseits der GWG-Grenze, die ohne diese Regelung über mehrere Jahre verteilt werden müssten.

Webcam steuerlich absetzen

Einordnung:Peripheriegerät / Computerhardware — Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr (BMF 2021)
Einfache Webcam:30–80 Euro — GWG, komplett absetzbar
Mittelklasse Full-HD:80–130 Euro — GWG, komplett absetzbar
Premium (z. B. Logitech MX Brio, OBSBOT Meet 2):120–200 Euro — unter GWG oder Sofortabschreibung als Peripherie, komplett absetzbar
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Headset und Mikrofon steuerlich absetzen

Einordnung:Peripheriegerät — Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr (BMF 2021)
Einfaches USB-Headset:30–80 Euro — komplett absetzbar
Büro-Headset (z. B. Jabra, Poly):80–250 Euro — komplett absetzbar
USB-Kondensatormikrofon:60–200 Euro — komplett absetzbar
Hinweis Mischnutzung:Beim Gaming-Headset, das auch privat genutzt wird: beruflichen Anteil realistisch schätzen (50–70 %)
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Tastatur und Maus

Tastatur und Maus fallen ebenfalls unter die Computer-Peripherie-Regelung — vollständige Sofortabschreibung im ersten Jahr. Selbst eine ergonomische Tastatur für 200 Euro oder eine hochwertige kabellose Maus für 100 Euro können komplett abgesetzt werden.

Tastatur und Maus steuerlich absetzen

Einordnung:Peripheriegerät — Sofortabschreibung, unabhängig vom Preis
Einfache Kombination:30–70 Euro — komplett absetzbar
Ergonomische Tastatur:80–250 Euro — komplett absetzbar
Ergonomische Maus (z. B. Logitech MX Master):50–130 Euro — komplett absetzbar
Komplettes ergonomisches Set:150–350 Euro — komplett absetzbar, hoher Steuervorteil
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Kombinierte Sets aus Tastatur und Maus können als einzelner Posten abgesetzt werden. Wenn das Set insgesamt unter 800 Euro netto liegt, gilt ohnehin die GWG-Sofortabsetzung. Wer sie einzeln kauft, profitiert zusätzlich von der Computerhardware-Sofortabschreibung. Empfehlungen nach Budgetstufen gibt es im Tastatur und Maus Ratgeber.

Schreibtischlampe und Arbeitsbeleuchtung

Schreibtischlampen sind kein Computer, also gilt hier nicht die BMF-Sofortabschreibung. Aber: Wer eine Schreibtischlampe für weniger als 800 Euro netto kauft — was bei fast allen Modellen der Fall ist — setzt sie als GWG im Anschaffungsjahr sofort ab. Ringlicht-Setups, die explizit für Videokonferenzen angeschafft werden, gelten als Arbeitsmittel für die Kommunikation.

Schreibtischlampe und Ringlicht steuerlich absetzen

Einordnung:Arbeitsmittel (kein Computer) — GWG-Sofortabsetzung bis 800 Euro netto
Einfache Schreibtischlampe:25–80 Euro — GWG, sofort absetzbar
LED-Schreibtischlampe mit Dimmer:50–150 Euro — GWG, sofort absetzbar
Tageslichtlampe für Bildschirm:60–200 Euro — GWG, sofort absetzbar
Ringlicht für Videokonferenzen:30–120 Euro — GWG, sofort absetzbar
Über 800 Euro netto:Abschreibung über allgemeine Nutzungsdauer (Elektrogeräte: 3–5 Jahre)
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Drucker und Bürotechnik

Drucker gelten als Computerhardware im Sinne des BMF-Schreibens 2021 — damit greift die Sofortabschreibung auch hier. Wer im Jahr 2025 einen Multifunktionsdrucker für 300 Euro gekauft hat, kann diesen komplett in der Steuererklärung 2025 geltend machen.

Drucker steuerlich absetzen

Einordnung:Computerhardware (BMF 2021) — Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr
Tintenstrahldrucker:80–250 Euro — komplett absetzbar
Laserdrucker:150–500 Euro — komplett absetzbar
Multifunktionsgerät:100–400 Euro — komplett absetzbar
Druckerpatronen / Toner:Sofort als laufende Werbungskosten absetzbar (Büromaterial)
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Internet-Anteil und Telefon

Der Internet-Anschluss ist fast immer gemischt genutzt — privat und beruflich. Das Finanzamt akzeptiert ohne Einzelnachweis pauschal 20 Prozent der monatlichen Kosten als beruflich veranlasst. Wer nachweisen kann, dass er den Anschluss stärker beruflich nutzt, kann einen höheren Anteil ansetzen — dann aber mit entsprechender Begründung.

Internet- und Telefonkosten anteilig absetzen

Pauschale (ohne Einzelnachweis):20 % der monatlichen Kosten, maximal 20 Euro pro Monat (240 Euro pro Jahr)
Typischer DSL-Tarif (40 Euro/Monat):8 Euro/Monat = 96 Euro/Jahr absetzbar ohne Nachweis
Mit Nachweis:Tatsächlicher beruflicher Anteil (Log-Daten, Arbeitszeit-Aufzeichnung) — höherer Prozentsatz möglich
Mobiltelefon-Anteil:Ebenso: 20 % pauschal oder tatsächlicher beruflicher Anteil mit Einzelnachweis
Festnetz-Flatrate (25 Euro/Monat):5 Euro/Monat = 60 Euro/Jahr absetzbar

Büromaterial, Software und Fachliteratur

Laufende Ausgaben für Büromaterial und beruflich genutzte Software zählen zu den Werbungskosten, die direkt und vollständig im Jahr der Entstehung abgesetzt werden können. Hier müssen keine Nutzungsdauern beachtet werden.

Büromaterial und Arbeitsmittel absetzen

Büromaterial:Papier, Stifte, Ordner, Haftnotizen, Textmarker — vollständig absetzbar
Druckerpatronen / Toner:Vollständig absetzbar als laufende Betriebskosten
Software / Abonnements:Office 365 (~70 Euro/Jahr), Adobe Creative Cloud, spezifische Fachanwendungen — vollständig absetzbar
Fachliteratur:Fachbücher, Fachzeitschriften-Abonnements, E-Books — vollständig absetzbar
Online-Kurse / Fortbildungen:Vollständig absetzbar, wenn berufliche Relevanz nachweisbar
Steuerberatungskosten:Vollständig absetzbar als "Kosten der Steuerberatung" (Anlage N)

Übersicht: Absetzbarkeit aller Homeoffice-Ausgaben auf einen Blick

Hier alle Kategorien im direkten Vergleich — damit du auf einen Blick siehst, wie viel von welchem Kauf im Steuerjahr 2025 anerkannt wird:

Komplette Übersichtstabelle: Homeoffice-Ausgaben und ihre Absetzbarkeit

Bürostuhl (<800 Euro netto):100 % sofort im Anschaffungsjahr (GWG)
Bürostuhl (>800 Euro netto):AfA 13 Jahre — ca. 7,7 % pro Jahr
Schreibtisch / Stehschreibtisch (<800 Euro netto):100 % sofort im Anschaffungsjahr (GWG)
Schreibtisch / Stehschreibtisch (>800 Euro netto):AfA 13 Jahre — ca. 7,7 % pro Jahr
Laptop / Computer (jeder Preis):100 % sofort im Anschaffungsjahr (BMF 2021 — 1 Jahr Nutzungsdauer)
Monitor (jeder Preis):100 % sofort (Peripheriegerät, BMF 2021)
Webcam (jeder Preis):100 % sofort (Peripheriegerät, BMF 2021)
Headset / Mikrofon (jeder Preis):100 % sofort (Peripheriegerät, BMF 2021)
Tastatur und Maus (jeder Preis):100 % sofort (Peripheriegerät, BMF 2021)
Drucker (jeder Preis):100 % sofort (Computerhardware, BMF 2021)
Schreibtischlampe / Ringlicht (<800 Euro netto):100 % sofort (GWG)
Software / Office-Abonnement:100 % sofort (laufende Kosten)
Internet-Anteil:20 % pauschal (max. 20 Euro/Monat) oder tatsächlicher Anteil
Büromaterial:100 % sofort
Fachliteratur / Kurse:100 % sofort

Rechenbeispiel: Was kostet ein komplettes Homeoffice-Upgrade wirklich?

Angenommen, ein Arbeitnehmer mit 35 Prozent Grenzsteuersatz stattet sein Homeoffice 2025 vollständig neu aus:

Ergonomischer Bürostuhl:449 Euro (netto: 377 Euro) → 100 % absetzbar (GWG)
Elektrischer Stehschreibtisch:699 Euro (netto: 587 Euro) → 100 % absetzbar (GWG)
27-Zoll-QHD-Monitor:369 Euro → 100 % absetzbar (Peripherie)
Webcam Full-HD:129 Euro → 100 % absetzbar (Peripherie)
Business-Headset:159 Euro → 100 % absetzbar (Peripherie)
Ergonomische Tastatur + Maus:179 Euro → 100 % absetzbar (Peripherie)
LED-Schreibtischlampe:89 Euro → 100 % absetzbar (GWG)
Gesamtinvestition:ca. 2.073 Euro brutto
Absetzbare Werbungskosten:ca. 2.073 Euro (alles im ersten Jahr)
Steuerersparnis (35 %):ca. 726 Euro
Effektiver Eigenanteil:ca. 1.347 Euro — für ein komplett neues Homeoffice-Setup

Das vollständige Homeoffice-Setup kostet nach Steuererstattung also nur rund 1.350 Euro statt 2.073 Euro. Wer ohnehin plant, sein Homeoffice aufzurüsten, sollte das mit der Steuererklärung fest einkalkulieren. Die Investition in hochwertige Ergonomie zahlt sich doppelt aus: durch Gesundheit und durch den Steuereffekt.

Häufige Fragen

Kann ich einen Bürostuhl von der Steuer absetzen?
Ja. Er gilt als Arbeitsmittel und ist als Werbungskosten absetzbar. Kostet er bis 800 Euro netto (ca. 952 Euro brutto), kann er im Anschaffungsjahr komplett abgesetzt werden. Teurere Modelle werden über 13 Jahre abgeschrieben.

Wie viel vom Laptop kann ich absetzen?
Den vollen Kaufpreis, im Jahr der Anschaffung. Das BMF-Schreiben von 2021 setzt die Nutzungsdauer für Computerhardware auf ein Jahr — das heißt: volle Sofortabschreibung, egal wie teuer das Gerät ist.

Was ist die GWG-Grenze?
GWG steht für geringwertiges Wirtschaftsgut. Die Grenze liegt bei 800 Euro netto (ca. 952 Euro brutto). Arbeitsmittel darunter können im Anschaffungsjahr sofort und vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden. Darüber erfolgt eine Abschreibung über die Nutzungsdauer — bei Möbeln sind das 13 Jahre.

Kann ich den Stehschreibtisch absetzen?
Ja. Bis 800 Euro netto: sofort und vollständig. Teurere Modelle werden auf 13 Jahre verteilt. Viele elektrisch höhenverstellbare Einstiegsmodelle liegen bewusst unter der GWG-Grenze.

Wie viel vom Internet-Anschluss kann ich absetzen?
Das Finanzamt akzeptiert pauschal 20 Prozent ohne Nachweis. Bei einem 40-Euro-Tarif sind das 96 Euro pro Jahr. Mit Einzelnachweis ist ein höherer Anteil möglich.

Kann ich Webcam und Headset absetzen?
Ja, komplett im ersten Jahr. Beide fallen als Peripheriegeräte unter die Computer-Sofortabschreibung des BMF-Schreibens 2021.

Fazit: Wer investiert, sollte auch absetzen

Die Absetzbarkeit von Homeoffice-Ausstattung ist keine abstrakte Steuerfrage — sie ist ein direkter Rabatt auf deine nächste Investition. Wer in einen ergonomischen Bürostuhl, einen guten Monitor oder ein ordentliches Headset investiert, bekommt je nach Steuersatz zwischen 25 und 40 Prozent des Kaufpreises über die Steuererstattung zurück. Das verändert die Kaufkalkulation grundlegend.

Die wichtigste Faustregel: Computer, Notebooks und alle Peripheriegeräte können immer im ersten Jahr komplett abgesetzt werden — egal wie teuer. Bei Möbeln gilt die GWG-Grenze von 800 Euro netto als Scheidepunkt zwischen Sofortabsetzung und mehrjähriger Abschreibung. Wer das beim nächsten Homeoffice-Kauf im Kopf behält, trifft bessere Entscheidungen.

Wer noch nicht weiß, wie viele Homeoffice-Tage er insgesamt ansetzen kann und wie sich die Pauschale zum Arbeitnehmerpauschbetrag verhält, findet das vollständig erklärt in unserem Guide zur Homeoffice-Pauschale 2026.