Jedes Jahr im Frühling stellen sich Millionen Arbeitnehmer dieselbe Frage: Wie kriege ich aus meiner Homeoffice-Zeit möglichst viel Steuergeld zurück? Die gute Nachricht: Die Homeoffice-Pauschale ist seit 2023 dauerhaft eingeführt, unbürokratisch und funktioniert auch dann, wenn du keinen eigenen Raum fürs Homeoffice hast. Die schlechte Nachricht: Viele Menschen nutzen sie falsch oder lassen Geld liegen, weil sie nicht wissen, was sie zusätzlich absetzen können.
Dieser Guide erklärt dir alles, was du für die Steuererklärung 2025 (Abgabe bis 31. Juli 2026) wissen musst — von den genauen Beträgen über die Voraussetzungen bis hin zu dem, was sich zusätzlich absetzen lässt.
Inhalt
- Wie hoch ist die Pauschale 2026?
- Voraussetzungen: Wer kann sie nutzen?
- Arbeitszimmer vs. Pauschale: Was lohnt sich mehr?
- Das Verhältnis zum Arbeitnehmerpauschbetrag
- Homeoffice-Tage und Fahrtkosten: Kein Doppel-Abzug
- Was du zusätzlich absetzen kannst
- Büromöbel und Technik steuerlich geltend machen
- Besonderheiten für Selbstständige und Freiberufler
- So dokumentierst du deine Homeoffice-Tage richtig
- Mit welcher Software es am einfachsten geht
- Häufige Fragen
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
Für die Steuererklärung 2025 — die du bis zum 31. Juli 2026 einreichen musst — gilt dieselbe Regelung wie seit 2023: 6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr. Das entspricht 210 Arbeitstagen.
Homeoffice-Pauschale auf einen Blick (Steuerjahr 2025)
| Betrag pro Tag: | 6,00 Euro |
| Maximale Tage: | 210 Arbeitstage pro Jahr |
| Jahreshöchstbetrag: | 1.260 Euro |
| Gilt seit: | Steuerjahr 2023 (dauerhaft, unbefristet) |
| Eigenes Zimmer nötig: | Nein — auch Küchentisch oder Arbeitsecke zählen |
| Abgabefrist 2025: | 31. Juli 2026 (ohne Steuerberater) |
| Wo eintragen: | Anlage N, Zeile 45 / Anlage EÜR (Selbstständige) |
Die Pauschale wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 dauerhaft eingeführt und gleichzeitig erhöht — von ursprünglich 5 Euro (2020–2022) auf 6 Euro. Für das Steuerjahr 2025 ändert sich hier nichts. Wer auf volle 210 Tage kommt, holt sich 1.260 Euro als Werbungskosten zurück.
Voraussetzungen: Wer kann die Pauschale nutzen?
Die Hürden sind seit der Reform 2023 deutlich niedriger. Du kannst die Homeoffice-Pauschale ansetzen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Du hast an dem jeweiligen Tag überwiegend von zuhause gearbeitet — d. h. mehr als die Hälfte deiner Arbeitszeit.
- Die Arbeit wurde im häuslichen Umfeld verrichtet. Ein separates, abgeschlossenes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich.
- Du bist Arbeitnehmer, Beamter, Selbstständiger oder Freiberufler mit steuerpflichtigem Einkommen in Deutschland.
- An diesem Tag hast du keine Fahrtkosten zur Arbeit geltend gemacht (kein Doppelabzug möglich).
Nicht wichtig für die Pauschale: ob dein Arbeitgeber Homeoffice angeordnet hat oder freiwillig, ob du einen Dienst-Laptop nutzt, ob es sich um einen vertraglich geregelten Homeoffice-Tag handelt oder nicht. Entscheidend ist allein, dass du an dem Tag von zuhause gearbeitet hast.
Arbeitszimmer vs. Homeoffice-Pauschale: Was lohnt sich mehr?
Hier machen viele einen entscheidenden Denkfehler. Das häusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale sind zwei verschiedene Instrumente — und seit 2023 gelten für das Arbeitszimmer erheblich strengere Regeln.
Vergleich: Arbeitszimmer vs. Homeoffice-Pauschale
| Homeoffice-Pauschale: | 6 Euro/Tag, max. 1.260 Euro — kein eigenes Zimmer nötig, für fast alle Arbeitnehmer nutzbar |
| Arbeitszimmer (tatsächliche Kosten): | Anteilige Miete, Strom, Heizung etc. — nur wenn Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist |
| Arbeitszimmer (Jahrespauschale): | 1.260 Euro pauschal — ebenfalls nur bei Mittelpunkt-Kriterium erfüllt |
| Wer profitiert vom Arbeitszimmer: | Selbstständige, Freiberufler, Heimarbeiter ohne festen Büroarbeitsplatz beim Arbeitgeber |
| Wer nutzt die Pauschale: | Alle, die im Büro einen festen Arbeitsplatz haben und teilweise von zuhause arbeiten |
Konkret: Wer als Angestellter einen festen Schreibtisch im Büro seines Arbeitgebers hat, kann das häusliche Arbeitszimmer seit 2023 nicht mehr steuerlich geltend machen — egal wie schön das Zimmer ist und wie viel Geld darin steckt. Der Gesetzgeber hat den Mittelpunkt der Tätigkeit als Kriterium eingeführt. Für die meisten Angestellten liegt dieser Mittelpunkt im Büro, nicht zuhause.
Die Homeoffice-Pauschale ist für sie die einzige Möglichkeit, die Arbeit von zuhause steuerlich zu berücksichtigen — und das funktioniert glücklicherweise ohne jegliche bürokratische Hürde.
Das Verhältnis zum Arbeitnehmerpauschbetrag
An diesem Punkt verlieren viele den Überblick. Das Finanzamt gewährt jedem Arbeitnehmer automatisch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro — auch ohne Steuererklärung, ohne Belege, ohne Aufwand. Diesen Betrag zieht das Finanzamt direkt vom Bruttolohn ab, bevor die Steuer berechnet wird.
Die Homeoffice-Pauschale und andere Werbungskosten bringen dir nur dann einen echten Steuervorteil, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten insgesamt über 1.230 Euro liegen. Erst dann übersteigst du den Pauschbetrag — und nur der übersteigende Betrag wirkt sich wirklich aus.
Rechenbeispiel: Wann lohnt sich die Homeoffice-Pauschale?
| Szenario A — 100 Homeoffice-Tage: | 100 × 6 = 600 Euro. Allein damit kommst du nicht über den Pauschbetrag (1.230 Euro). Weitere Werbungskosten nötig, um einen Vorteil zu erzielen. |
| Szenario B — 150 Homeoffice-Tage: | 150 × 6 = 900 Euro + Arbeitsmittel 400 Euro = 1.300 Euro. Überschreitet den Pauschbetrag um 70 Euro. Kleine, aber reale Ersparnis. |
| Szenario C — 210 Homeoffice-Tage: | 210 × 6 = 1.260 Euro. Überschreitet allein den Pauschbetrag um 30 Euro. Mit weiteren Werbungskosten wird die Ersparnis deutlicher. |
| Szenario D — 200 Tage + Gewerkschaft + Arbeitsmittel: | 1.200 + 150 + 400 = 1.750 Euro Werbungskosten. Vorteil: 520 Euro über dem Pauschbetrag, Ersparnis je nach Steuersatz ca. 150–250 Euro. |
Fazit: Die Homeoffice-Pauschale allein lohnt sich meistens nur bei sehr vielen Homeoffice-Tagen oder wenn du sowieso Werbungskosten wie Gewerkschaftsbeiträge, Fachliteratur, Fortbildungen oder Arbeitsmittel hast. Kombinierst du alle Posten, kommt schnell eine spürbare Steuererstattung zustande.
Homeoffice-Tage und Fahrtkosten: Kein Doppel-Abzug
Eine der wichtigsten Regeln: An einem Tag, für den du die Homeoffice-Pauschale ansetzt, kannst du keine Fahrtkosten zur Arbeit geltend machen. Das Finanzamt erlaubt keinen Doppelabzug.
Das klingt selbstverständlich, wird aber oft falsch dokumentiert. Wer montags ins Büro fährt und dienstags bis freitags von zuhause arbeitet, kann für Montag die Entfernungspauschale (0,30 Euro/km, ab dem 21. km 0,38 Euro/km für Steuerjahr 2025) und für die übrigen vier Tage je 6 Euro Homeoffice-Pauschale ansetzen.
Fahrtkosten vs. Homeoffice-Pauschale: Was rechnet sich wann?
| Kurzer Arbeitsweg (<10 km): | Homeoffice-Pauschale (6 Euro) ist fast immer besser als die Entfernungspauschale (max. 3 Euro einfach) |
| Mittlerer Arbeitsweg (10–25 km): | Ab ca. 16 km einfache Strecke lohnt sich die Entfernungspauschale mehr als die 6-Euro-Pauschale |
| Langer Arbeitsweg (>25 km): | Entfernungspauschale deutlich vorteilhafter — an Präsenztagen unbedingt Fahrtkosten ansetzen |
| Empfehlung: | Sorgfältig dokumentieren, welche Tage Homeoffice und welche Bürotage waren — so maximierst du beide Abzüge |
Was du zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale absetzen kannst
Die Homeoffice-Pauschale deckt pauschal Mehraufwendungen für Strom, Heizung und die allgemeine Nutzung der Wohnung ab. Sie ersetzt aber nicht den Abzug von konkreten Arbeitsmitteln. Diese kannst du zusätzlich als Werbungskosten geltend machen — eine vollständige Übersicht aller Produktkategorien mit Abschreibungsregeln findest du im Guide Homeoffice-Möbel und Technik von der Steuer absetzen.
- Arbeitsmittel: Drucker, Headset, externe Tastatur, Maus, Monitor-Leuchte, Webcam, Notebook-Ständer — wenn überwiegend beruflich genutzt
- Büromöbel: Schreibtisch, Bürostuhl, Regal, Aktenschrank — bei gemischter Nutzung anteilig
- Telekommunikation: Anteil des Internet-Anschlusses, der beruflich genutzt wird (pauschal 20 %, maximal 20 Euro/Monat ohne Einzelnachweis)
- Fachliteratur und Fortbildungen: Fachbücher, Online-Kurse, Webinare — zu 100 % absetzbar
- Gewerkschaftsbeiträge: Vollständig als Werbungskosten absetzbar
- Büromaterial: Stifte, Papier, Druckerpatronen, Ordner, Haftnotizen — voll absetzbar
Büromöbel und Technik steuerlich geltend machen
Besonders interessant: Wer in 2025 sein Homeoffice neu ausgestattet hat, kann diese Investitionen in der Steuererklärung berücksichtigen — und das ist unabhängig von der Tagespauschale möglich.
Absetzungsregeln für Arbeitsmittel und Möbel
| GWG bis 800 Euro netto: | Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung — voller Betrag in einem Jahr absetzbar |
| Über 800 Euro netto: | Absetzung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (z. B. Monitor: 3 Jahre, Schreibtisch: 13 Jahre) |
| Bürostuhl (typisch 200–500 Euro): | Unter GWG-Grenze — komplett im Anschaffungsjahr absetzbar |
| Stehschreibtisch (typisch 400–900 Euro): | Bis 800 Euro netto: sofort. Darüber: über 13 Jahre verteilt |
| Laptop / Computer (typisch 800–2.000 Euro): | Über 800 Euro: BMF-Schreiben erlaubt 1-Jahr-Abschreibung für Computer und Peripherie seit 2021 |
| Private Mitnutzung: | Bei gemischter Nutzung (beruflich + privat) nur den beruflichen Anteil angeben — typisch 50–90 %, je nach Situation |
Besonders praktisch: Das Bundesfinanzministerium erlaubt seit 2021 für Computer, Notebooks, Tablets und Peripheriegeräte eine Sofortabschreibung im ersten Jahr, unabhängig vom Kaufpreis. Das bedeutet: Ein 1.500-Euro-Laptop, den du im Jahr 2025 angeschafft hast, kann komplett in der Steuererklärung 2025 abgesetzt werden — sofern er überwiegend beruflich genutzt wird.
Wer in einen guten Bürostuhl oder einen Stehschreibtisch investiert hat, sollte den Kassenbon oder die Rechnung aufbewahren. Das Finanzamt kann Belege anfordern — auch wenn du sie nicht aktiv einreichen musst.
Passende Produkte, die sich lohnen — und steuerlich berücksichtigt werden können:
Ergonomische Bürostühle bei Amazon ansehen → Stehschreibtische bei Amazon ansehen →Besonderheiten für Selbstständige und Freiberufler
Für Selbstständige und Freiberufler gelten andere Eintragungswege, aber inhaltlich ähnliche Regeln. Die Homeoffice-Pauschale wird nicht in der Anlage N, sondern in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) erfasst.
Wer als Freiberufler oder Selbstständiger arbeitet und das Homeoffice als Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Tätigkeit nachweisen kann, darf alternativ die tatsächlichen anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer absetzen — also den prozentualen Anteil der Zimmerkosten an der gesamten Wohnfläche, angewandt auf Miete, Strom, Heizung und Nebenkosten.
Homeoffice-Abzug: Angestellte vs. Selbstständige
| Angestellte: | Anlage N, Zeile 45 — Homeoffice-Pauschale eintragen (max. 1.260 Euro) |
| Selbstständige / Freiberufler: | Anlage EÜR — entweder Pauschale oder tatsächliche Arbeitszimmerkosten, wenn Mittelpunkt der Tätigkeit |
| Gemischte Einkünfte: | Aufteilung auf Anlage N (Angestelltenteil) und EÜR (selbstständiger Teil) — anteilig nach Einkünften |
| Doppelt beschäftigt: | Pauschale kann nur einmal pro Tag angesetzt werden — nicht doppelt für mehrere Beschäftigungen |
So dokumentierst du deine Homeoffice-Tage richtig
Eine detaillierte Anleitung zu den Nachweispflichten 2026 — was das Finanzamt genau erwartet, welche Dokumente sicher schützen und was nicht mehr ausreicht — findest du im separaten Guide: Homeoffice Nachweise 2026: Was das Finanzamt wirklich verlangt.
Das Finanzamt kann eine Aufstellung der Homeoffice-Tage verlangen. Wer gut dokumentiert, hat keine Probleme — und kann im Zweifelsfall jeden Tag glaubhaft belegen.
Die einfachste Methode: Eine kurze Liste oder Tabelle, die für jeden Arbeitstag festhält, ob Homeoffice oder Büro. Das kann eine Excel-Tabelle sein, ein Eintrag im Kalender oder ein einfaches Notizbuch. Es muss kein offizielles Formular sein.
Dokumentations-Checkliste für Homeoffice-Tage
| Was festhalten: | Datum, Homeoffice oder Bürotag, ggf. Anlass (Meeting, Präsenz-Pflicht) |
| Wie festhalten: | Digitaler Kalender, Excel-Tabelle, Outlook-Kalender, handschriftliche Liste — alles erlaubt |
| Arbeitgeberbestätigung: | Nicht zwingend nötig, aber nützlich — viele Arbeitgeber stellen auf Anfrage eine Bestätigung aus |
| Belege aufbewahren: | Rechnungen für Arbeitsmittel und Möbel mindestens 5 Jahre aufbewahren |
| Urlaubstage: | Urlaubs- und Krankheitstage nicht als Homeoffice-Tage zählen — es zählen nur tatsächliche Arbeitstage |
Ein praktischer Tipp: Wer seinen Arbeitskalender im Outlook oder Google Calendar führt, hat die Dokumentation oft schon unbewusst erledigt. Kalendereinträge, Meetingeinladungen und E-Mail-Zeitstempel gelten als plausible Belege.
Mit welcher Software es am einfachsten geht
Wer die Homeoffice-Pauschale korrekt eintragen und gleichzeitig alle weiteren Werbungskosten optimieren möchte, kommt mit einer guten Steuersoftware schnell ans Ziel. Die Programme führen dich Schritt für Schritt durch alle relevanten Felder und berechnen automatisch, ob sich eine Steuererklärung lohnt.
Empfehlenswerte Steuersoftware für Homeoffice-Abzüge
| WISO Steuer: | Marktführer in Deutschland, sehr gute Geführtheit, für einfache und komplexe Fälle geeignet. Ca. 30 Euro für eine Steuererklärung. |
| Steuersparerklärung: | Günstige Alternative, solide Abdeckung der Standardfälle. Ca. 20 Euro. |
| Elster (kostenlos): | Offizielles Finanzamt-Portal — kostenlos, aber ohne Optimierungshinweise und wenig nutzerfreundlich. |
| SteuerGo / Taxfix: | App-basiert, einfache Bedienung, gut für unkomplizierte Angestellten-Fälle. Ca. 30 Euro. |
Wer viele Werbungskosten hat oder unsicher ist, ob das Arbeitszimmer bei ihm als Mittelpunkt gilt, sollte einmalig einen Steuerberater konsultieren. Die Kosten dafür lassen sich ebenfalls steuerlich absetzen — als Kosten der Steuerberatung in der Anlage N.
Häufige Fragen zur Homeoffice-Pauschale
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
Für das Steuerjahr 2025 (Erklärung 2026) beträgt sie 6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr (entspricht 210 Tagen). Diese Regelung gilt seit 2023 dauerhaft.
Muss ich ein separates Arbeitszimmer haben?
Nein. Seit 2023 reicht es, überwiegend von zuhause zu arbeiten — am Küchentisch, in der Arbeitsecke oder im Schlafzimmer. Ein abgeschlossenes Zimmer ist für die Pauschale nicht nötig.
Lohnt sich die Pauschale überhaupt?
Sie lohnt sich, wenn deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Bei 210 Homeoffice-Tagen ergibt die Pauschale allein 1.260 Euro — knapp darüber. Mit weiteren Werbungskosten summiert sich das schnell.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Fahrtkosten gleichzeitig ansetzen?
Nicht für denselben Tag. An Homeoffice-Tagen keine Fahrtkosten, an Bürotagen keine Pauschale — strikt getrennt nach Tagen.
Was kann ich zusätzlich absetzen?
Büromöbel, Technik, Arbeitsmittel, anteilige Internet-Kosten, Fachliteratur, Fortbildungen und Gewerkschaftsbeiträge. Diese sind von der Homeoffice-Pauschale unabhängig und kommen zusätzlich dazu.
Bis wann muss ich die Steuererklärung für 2025 abgeben?
Bis zum 31. Juli 2026, wenn du keinen Steuerberater hast. Mit Steuerberater: in der Regel bis Ende Februar 2027. Wer freiwillig erklärt, hat vier Jahre Zeit — also bis Ende 2029 für 2025.
Fazit: Jetzt dokumentieren, im Sommer profitieren
Die Homeoffice-Pauschale ist keine Revolution, aber sie ist solide und für viele Arbeitnehmer der einfachste Weg, einen nennenswerten Steuervorteil zu erzielen. Der entscheidende Schritt ist weniger das Ausfüllen der Steuererklärung als die sorgfältige Dokumentation der Homeoffice-Tage — am besten rückwirkend für das gesamte Jahr 2025, bevor die Erinnerung verblasst.
Wer die Pauschale mit Arbeitsmitteln, Büromöbeln, Internet-Anteil und anderen Werbungskosten kombiniert, überschreitet den Arbeitnehmerpauschbetrag deutlich und kann eine spürbare Erstattung erzielen. Das Beste daran: Es braucht kein teures Arbeitszimmer und keinen Steuerberater für die Grundfälle — eine gute Steuersoftware reicht völlig aus.
Und wer ohnehin darüber nachdenkt, sein Homeoffice besser auszustatten: Die neuen Anschaffungen lassen sich direkt in der Steuererklärung berücksichtigen — bei Technik und Peripherie sogar komplett im ersten Jahr.